Studien & Gutachten

Hier finden Sie eine Auswahl von Studien und Gutachten, die im Auftrag des bpa erstellt wurden.

Was tun gegen die Kosten-Explosion in der Pflegeversicherung? In dem Gutachten "Anforderungen an ein zukunftsfähiges Pflegewesen" hat das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln e. V. (IW) konkrete Sparvorschläge ausgearbeitet.

Klar ist: Die Finanzlage der Pflegekassen ist prekär, die Beitragssätze werden in den kommenden Jahren weiter kräftig steigen. 

Das Gutachten zeigt wissenschaftlich fundiert auf, dass die Finanzprobleme der sozialen Pflegeversicherung nicht primär auf die Bevölkerungsalterung, sondern auf pflegepolitische Entscheidungen seit den 1990er Jahren zurückzuführen sind. Erst in zehn bis fünfzehn Jahren wird sich die Alterung der Bevölkerung auf die Ausgaben auswirken. Bis Mitte der 2030er-Jahre wird ein deutlicher Anstieg des Beitragssatzes erwartet. 

Insgesamt plädieren die Wirtschaftsforscher deshalb für mehr unternehmerisches Denken in der Pflegebranche. „In der Umsetzung innovativer Lösungen ist unternehmerisches Handeln gefordert. Dieser Gedanke stößt bislang auf eine weitverbreitete Skepsis“, heißt es vom IW Köln. Gefordert wird diese unabhängig davon, ob die Leistungen in privater, freigemeinnütziger oder kommunaler Trägerschaft erbracht werden.

Das Gutachten steht hier für Sie zum Download bereit:

Anforderungen an ein zukunftsfähiges Pflegewesen


Lesen Sie zudem unser  Interview mit Dr. Jochen Pimpertz (IW Köln) zum Gutachten.

Nach einem mehrjährigen Forschungsprojekt liegen jetzt aktuelle Erkenntnisse zum Personalbedarf insbesondere in der stationären Langzeitpflege, aber auch in der ambulanten Pflege vor. Die Wissenschaftler empfehlen, zur weiteren fachgerechten Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs deutlich mehr Assistenzkräfte einzusetzen und die Aufgabenverteilung innerhalb einer Pflegeeinrichtung qualifikationsorientiert neu zu strukturieren.

Der Abschlussbericht zur Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur bundesweit einheitlichen Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen wurde den Vertragsparteien in der Pflege auf Bundesebene im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Gesundheit und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegt. Wissenschaftler der Universität Bremen unter der Leitung von Prof. Dr. Heinz Rothgang hatten in den vergangenen drei Jahren Personal- und Qualifikationsbedarfe in der stationären Langzeitpflege strukturiert erhoben und daraus Empfehlungen für die Ermittlung künftiger Personalschlüssel abgeleitet. Die Bedarfe im ambulanten Bereich hatte Prof. Dr. Andreas Büscher von der Hochschule Osnabrück in einem weiteren Teil der Studie untersucht.
Die Universität Bremen schlägt vor, das neue Personalbemessungsverfahren für den stationären Bereich zunächst in ausgewählten Einrichtungen zu erproben und parallel mit einer stufenweisen Einführung in der vollstationären Langzeitpflege zu beginnen.

Der Abschlussbericht enthält Anregungen für die modellhafte Einführung des neuen Personalbemessungsinstrumentes, mit der insbesondere die notwendigen Personalentwicklungsprozesse und organisationsbezogenen Umstrukturierungen geprüft werden sollen.

Auf den Bereich der ambulanten Pflege lassen sich die Vorschläge nicht einfach übertragen. Dies ist nach dem Abschlussbericht von Prof. Dr. Andreas Büscher u.a. auf die individuell vereinbarten Leistungsinhalte und Umfänge der pflegebedürftigen Menschen mit dem ambulanten Pflegedienst zurückzuführen. Gleichwohl wird auch für den ambulanten Sektor ein erheblicher Personalbedarf  konstatiert. Hierzu zeigt der Bericht weiteren Forschungs- und Entwicklungsbedarf auf. Dabei sollen die heterogenen Rahmenbedingungen der ambulanten Pflege berücksichtigt werden.

Die Empfehlungen der Wissenschaftler bilden eine Orientierung für weitere Entscheidungen der Bundesregierung und der Partner der Pflegeselbstverwaltung. Für die konkrete Neugestaltung der Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege sind weitere gesetzliche Regelungen notwendig, die unter Berücksichtigung der Vorschläge aus dem nun vorliegenden Abschlussbericht gestaltet werden können.

Der Abschlussbericht und der Anlagenband sind auf der Webseite der Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege zu finden:

Abschlussbericht und Anlagenband

Der Gesetzgeber strebt eine erkennbare Verbesserung des Gehaltsniveaus in der Altenpflege an. Ermöglicht werden soll das durch die Verpflichtung der Kostenträger, die Refinanzierung der Gehälter bis zur tariflichen Höhe und unter bestimmten Bedingungen darüber hinaus bei der Pflegesatzverhandlung auch für nicht tarifgebundene Pflegeheime verlässlich zu berücksichtigen. Eine weitere neue gesetzliche Regelung verpflichtet zu einer angemessenen Berücksichtigung der Option auf unternehmerischen Gewinn, der vom Gesetzgeber als Berücksichtigung einer angemessenen Finanzierung des Unternehmerrisikos beschrieben wurde.

Zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen beauftragte der bpa das IEGUS Institut für europäische Gesundheits- und Sozialwirtschaft GmbH sowie die Unternehmensberatung contec mit dieser vorliegenden Studie, um Vergütungsverhandlungen wie absehbaren Schiedsstellenverfahren eine belastbare Grundlage bei der Bestimmung der unterschiedlichen Risiken geben. Mit dieser Studie liegt nun erstmals eine wissenschaftliche Ausarbeitung zum Thema des Unternehmenswagnisses bei stationären Pflegeeinrichtungen vor.

Einleuchtend ist das Ergebnis der Studie. In einem ersten Schritt muss das Pflegeheim in die Lage versetzt werden, seinen Versorgungsauftrag zu erfüllen und zumindest die absehbaren Gestehungskosten inklusive der damit verbundenen absehbaren Risiken finanzieren zu können, ohne absehbar Verluste zu erwirtschaften. Damit ist eine Nulllinie definiert. Daneben und zusätzlich ist dann darauf aufbauend die angemessene Finanzierung des Unternehmerrisikos zu vereinbaren.

Die Studie kann online erworben werden.

Ein ausführlicher Bericht zu den Inhalten und Ergebnissen der Studie findet sich im bpa-Magazin 3+4/2017.

Private Anbieter als Garanten für flächendeckende Pflegeversorgung

Das Gutachten „Die Rolle der privaten Anbieter in der Pflegeversorgung in Deutschland“ von Prof. Dr. Heinz Rothgang (Universität Bremen) räumt mit dem Vorurteil auf, die privaten Pflegedienst- und Pflegeheimbetreiber wären nur auf Profit aus, worunter die Qualität der Versorgung leiden würde.

Wie die 100-seitige Studie des Ökonomen eindeutig belegt, ist das Gegenteil der Fall: Ohne die privaten Pflegeanbieter und deren Investitionen wäre die Versorgung nicht sichergestellt, und eine flächendeckende Pflegeinfrastruktur in Deutschland wäre nicht vorhanden – nicht zuletzt, weil die Hälfte aller Pflegeeinrichtungen gar nicht existieren würde. Es gäbe weder einen Wettbewerb um die optimale Versorgung noch um die besten Konzepte und Leistungen.

Private Unternehmen stehen häufig persönlich – insbesondere als vor Ort verankerte Familienunternehmen – und mit ihrem Eigentum und Kapital für den Auf- und Ausbau der qualitativ hochwertigen Infrastruktur der pflegerischen Versorgung ein. Sie garantieren die pflegerische Versorgung vor Ort und sind zugleich Jobmotoren.

Das Gutachten bestätigt eindrücklich: Die private Pflege kann mit Stolz auf die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte und voller Zuversicht auf die nächsten Jahre blicken.

Das vollständige Gutachten herunteladen (PDF)

Ein ausführlicher Bericht zur Rothgang-Studie erschien am 2. Oktober 2015 in der „Care-Invest“-Ausgabe Nr. 20, www.careinvest-online.net.

Die neuen Richtlinien zur Häuslichen Krankenpflege (HKP-RL) wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Jahre 2021 beschlossen. Danach sollen die chronischen und schlecht heilenden Wunden nur noch von Pflegediensten versorgt werden, die sich darauf spezialisiert haben. Dazu muss jede versorgende Pflegefachkraft eine Wundqualifizierung von mindestens 84 Unterrichtseinheiten nachweisen. Zusätzlich muss der spezialisierte Pflegedienst eine Fachbereichsleitung für die Organisation der Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden einsetzen, die über eine Qualifizierung im Themenfeld Wundversorgung von mindestens 168 Unterrichtsstunden verfügt. Mit diesen hohen Ansprüchen soll die Versorgungsqualität in der häuslichen Pflege deutlich verbessert werden.

Die neue HKP-Richtlinie gilt bundesweit, jedoch werden in den einzelnen Bundesländern die Vergütungen und Leistungen ausgehandelt. Somit ergaben sich schon in der Vergangenheit sehr unterschiedliche Vergütungen in den einzelnen Bundesländern. Die Verhandlungspartner haben das Problem zu lösen, die recht hohen Anforderungen an die Pflegedienste durch eine gerechte, nachvollziehbare und wirtschaftlich vertretbare Vergütung umzusetzen. Dies ist bei der Wundversorgung von chronischen Wunden jedoch sehr schwierig, weil es „die“ Versorgung einer chronischen Wunde nicht gibt. Vielmehr bestehen viele Einflussfaktoren, die die Komplexität der Wundversorgung nur individuell erkennen lassen.

Vor diesem Hintergrund trat der bpa (Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienstleistungen e.V.) an den Direktor der Akademie für Wundversorgung aus Göttingen heran, um ein Gutachten über den Aufwand und die Leistung einer Wundversorgung bei Menschen mit chronischen Wunden zu erhalten.

Das Gutachten hatte das Ziel, aus fachlicher Sicht die Komplexität der Wundversorgung darzustellen und einen Weg zu zeichnen, wie diese Komplexität bei den Vergütungen berücksichtigt werden könnte.

Das Gutachten trifft in seinem Fazit drei Feststellungen:

1. Viele inhaltliche, strukturelle und operative Forderungen, basierend auf dem Expertenstandard „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“, den Regelungen des G-BA sowie den Forderungen der aktuellen Bundesrahmenempfehlung sind mit der derzeit geltenden Bewertung und Dotierung der Leistungen von Pflegediensten nicht mehr vereinbar.

2. Der Logik folgend, dass durch all diese Regelungen eine höhere Qualität sichergestellt und verstetigt werden soll, müssen sich sowohl die höheren Qualifikationsanforderungen als auch das „Mehr“ an Leistungen in den Leistungsvergütungen niederschlagen.

3. Eine allgemein gültige Bewertung wie hoch der Aufwand bei einer Wundversorgung einer bestimmten Wundart ist, kann wegen der dargestellten Komplexität nicht realisiert werden.

Teil des Gutachtens ist auch eine detaillierte Darstellung des zeitlichen Auwands der Wundversorgung auf Basis der Erfahrung der Gutachter.

Vollständiges Gutachten herunteladen (PDF)