Im Ergebnis monatelanger, strittiger Verhandlungen, begleitet von öffentlichen Protesten und politischer Interessenvertretung, haben Verbände der privaten Pflegedienste und Krankenkassen eine Vereinbarung für die Vergütung häuslicher Krankenpflege in Sachsen-Anhalt abgeschlossen. Bei der Mitgliederversammlung am 25. November 2024 in Magdeburg stellte der bpa-Landesvorstand die Vereinbarung vor und bedankte sich bei allen, die diese Kampagne mitgetragen haben.
Dank des intensiven Engagements besonders der bpa-Mitglieder, die in großer Zahl die Kampagne unterstützten, konnten die Verhandlungen zu einem tragfähigen Abschluss gebracht werden. bpa-Präsident Bernd Meurer beglückwünschte per Videoschalte die Mitglieder. Der Abschluss beweise, dass man gemeinsam, als starker Verband erfolgreicher ist. Die Verhandlungsführer der privaten Dienste und der Kassen, bpa und AOK, stellen mit der Vereinbarung die Weichen für eine Nachzahlung ausstehender Vergütungen für die Jahre 2023 und 2024 sowie eine an den Lohnsteigerungen orientierte Anpassung für das Jahr 2025. Diese weitreichende Vereinbarung umfasst auch die Innungskrankenkassen, Ersatzkassen und Betriebskrankenkassen. Ziel ist die Harmonisierung eines einheitlichen Rahmenvertrages zur häuslichen Krankenpflege ab 2026. Die Vereinbarung befriedet den fast acht Jahre anhaltenden Vergütungsstreit mit Schiedssprüchen, Klagen und Gegenklagen zwischen privaten Pflegediensten und Krankenkassen in Sachsen-Anhalt.
Sofort nach Abschluss der Vereinbarung zur Häuslichen Krankenpflege haben die Mitglieder des bpa umfassende Handreichungen über Inhalte und Verfahren erhalten. Zur Erläuterung und Beantwortung von Rückfragen finden fortlaufend Infotreffen und Beratungen statt, die auf großes Interesse treffen. Alle Mitglieder werden so in die Lage versetzt, die komplexen Anträge, Entgelterklärungen und Vergütungsumstellungen schrittweise umzusetzen, um die individuellen Forderungen, Nachberechnungen und fortlaufenden Abrechnungen für ihren Dienst geltend zu machen.