Zentral koordiniert, regional durchgeführt, preislich unschlagbar:

Das ist das hochwertige Seminar-, Fortbildungs- und Qualifizierungsprogramm des bpa mit mehr als 1.600 Seminarveranstaltungen im Jahr.

Einen regionalen Seminarkalender erhalten alle bpa-Mitglieder regelmäßig von ihrer Landesgeschäftsstelle. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich über bundesweite Angebote aktuell zu informieren.

24.04.2025
zum

24. April 2025, 10:00 - 16:30 Uhr

Mit Tanz, Bewegung und Musik zu mehr Vitalität und Lebensfreude (Modul 2)- für Pflegende, Betreuungskräfte, u.a.

Veranstaltungsnummer: V162500613

14 freie Plätze

Veranstaltungsort

apm Weiterbildung GmbH Akademie für Pflegeberufe und Management Weiterbildung GmbH
Schiersteiner Str. 84, 2.OG
65187 Wiesbaden

Teilnahmegebühr

105,00 € bpa Mitglieder
159,00 € Nichtmitglieder

Dozent

Frau Ulrike Herz-Beilstein, Tanz- und Ausdruckstherapie (HeilprG) , Kinesiologin BK DGAK zertifiziert, Ingelheim

Zielgruppen

Alle interessierten Betreuungs- und Pflegekräfte in der ambulanten und stationären Pflege sowie Mitarbeiter aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Behindertenhilfe. Auch geeignet als Pflichtfortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte nach § 43b und § 53b SGB XI

Im Rahmen der Qualifizierungsoffensive des bpa auf Bundesebene erhalten alle bpa Mitglieder auf Teilnahmegebühren für Halbtages- und Tagesseminare sowie auf Pflegeberaterkurse, die bis zum 31.12.2025 stattfinden, einen Nachlass in Höhe von 40% bei Teilnahme.

Teilnahmegebühr nach Abzug des Rabattes:
bpa-Mitglieder:      63,00 €
Nicht-Mitglieder:  159,00 €

Ziele

Bewegung belebt auf körperlicher, geistiger und seelischer Ebene. Bis ins hohe Alter werden so kognitive Fähigkeiten wie die Aufmerksamkeit, Konzentrations- und Koordinationsfähigkeit und das Gleichgewicht gefördert. Nebenbei können die Muskulatur gelockert und Verspannungen gelöst werden.

Der Zugang über Bewegung zu emotionalen und sozialen Themen stellt einen kreativen Zugang dar, um intensiver am Leben teilzuhaben, sich vitaler und lebendiger zu fühlen, was zum Wohlbefinden beitragen kann.
      
Wenn der Ausdruck über Sprache eingeschränkt ist, kann der Zugang über die nonverbale Kommunikation ein großer Gewinn für Menschen mit Beeinträchtigung und/oder Demenzerkrankungen sein. So können Selbstausdruck und Verbindung zum Einzelnen und in der Gruppe entstehen. Das „sich Ausprobieren“ von Bewegungsimpulsen knüpft an Erfahrungen und Erinnerungen an und ermöglicht so einen individuellen Zugang zum einzelnen Menschen. Zusammengehörigkeit und Kontaktfähigkeit innerhalb der Gruppe kann entstehen.

Inhalt

  • Erweiterung des Bewegungsrepertoires 
  • Förderung von Koordination, Gleichgewicht und Aufmerksamkeit
  • Integration von unterschiedlichen Bewegungsqualitäten und Rhythmus
  • Förderung des nonverbalen Ausdrucks
  • Verbindung und Kontakt ermöglichen über kreative Bewegungs- und Ausdrucksangebote in der Gruppe   
  • Einsatz von Medien, Materialien, Symbolen und Musik zur Förderung von Kreativität und Spaß an der Bewegung 
  • Entspannungstechniken und -rituale 
  • Reflexion des Erfahrenen und Erlernten mit anderen Teilnehmenden       

Im Seminar bekommen Sie Impulse aus Methoden der Tanz- und Ausdruckstherapie vermittelt und werden angeleitet, wie sie diese Elemente mit den Teilnehmenden, wie Bewohnern und Tagesgästen im Betreuungsalltag gut einsetzen können.
Über die Selbsterfahrung lernen Sie Ihre eigene Bewegungskompetenz im Alltag zu stärken und auch für sich selbst zu nutzen. Zusätzlich haben Sie Gelegenheit, sich mit anderen Teilnehmenden über Erfahrungen auszutauschen und das neu Erlernte zu reflektieren

Voraussetzungen

Wir empfehlen die Teilnahme in bequemer Kleidung.

Termindetails

24.04.2025
Uhrzeit:
10:00 bis 16:30 Uhr

Preisdetails

inkl. Getränke
Teilnahmegebühr nach Abzug des Rabattes:
bpa-Mitglieder:      63,00 €
Nicht-Mitglieder:  159,00 €


Hinweis: Weiterführendes Modul findet am 23.04.2025 statt,
die Module sind auch separat buchbar.

Besonderheiten

Auch geeignet als Pflichtfortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte nach § 43b und § 53b SGB XI:
Zusätzliche Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI in (teil-) stationären Einrichtungen sind gemäß der Betreuungskräfte-Richtlinie nach § 53b SGB XI (vormals § 53c SGB XI) jährlich im Umfang von mindestens 16 Unterrichtsstunden fortzubilden. Dabei ist das vorhandene Wissen zu aktualisieren und den Teilnehmern eine Reflexion der beruflichen Praxis zu ermöglichen. Die hier angebotene Fortbildung umfasst 8 Unterrichtsstunden.

Kann dieser Nachweis nicht für jeden Mitarbeiter, der als zusätzliche Betreuungskraft eingesetzt und dessen Leistungen mit den Pflegekassen abgerechnet werden, geführt werden, ist damit zu rechnen, dass die Pflegekassen diese Gelder zurückfordern werden. Achtung: Diese Fortbildungsverpflichtung gilt auch für diejenigen zusätzlichen Betreuungskräfte, die aufgrund einschlägiger Berufserfahrung nicht verpflichtet sind, eine Grundqualifizierung gemäß Betreuungskräfte-Richtlinie im Umfang von 160 h zu absolvieren.

Anzahl Tage: 1

Nehmen Sie verbindlich an diesem Seminar teil.

Anschrift
Teilnehmer/in
2. Teilnehmer/in
3. Teilnehmer/in
4. Teilnehmer/in
5. Teilnehmer/in
* = Pflichtfeld
Zurück zur Listenansicht